Stadtwerke

Gewinnung

In Sinzig werden rd. 18.000 Einwohner sowie die Gewerbebetriebe mit Trinkwasser versorgt. Das Trinkwasser für Sinzig wird aus insgesamt drei Brunnen in der „Niederau“ gewonnen. Zwei Brunnen sind ständig in Betrieb; ein dritter Brunnen dient als Reserve. Das Wasser wird aus ca. 20 m Tiefe gefördert. Eine Wassergewinnung aus Oberflächenwasser (z.B. Talsperren) erfolgt also hier nicht. Die Temperatur des Wassers beträgt gleich bleibend etwa 10° Celsius.

Das Trinkwasser fließt aus verschiedenen Richtungen unterirdisch zu den Brunnen; auch werden Wassermengen durch den Rhein zugetragen. Das Wasser ist mittelhart und genießt allgemein wegen seiner Zusammensetzung einen sehr guten Ruf. Deshalb hat auch das Land Rheinland-Pfalz das Wasservorkommen in der „Goldenen Meile“ als besonders schützenswert eingestuft.

Das Wasserschutzgebiet „Goldene Meile“
Sauberes Trinkwasser für die Sinziger Bevölkerung

Das Wasserschutzgebiet ist ein gesetzliches Instrument, Grundwasserresourcen für die öffentliche Wasserversorgung zu schützen. Die zuständige Wasserbehörde (Obere Wasserbehörde) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, kann für ein genau bezeichnetes Gebiet ein Wasserschutzgebiet festlegen. In diesem Gebiet können Handlungen verboten werden, die das Grundwasser gefährden.

Das Wasserschutzgebiet ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten:


Schutzzone I = Fassungsbereich

Sinzig = „Brunnengrundstück“

Im Bereich um die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung muss jegliche Verunreinigung unterbleiben.

Einschränkungen:

Eine Flächennutzung, gleich welcher Art, ist nicht zugelassen.

Schutzzone II = engere Schutzzone

Sinzig = Von der Ahr im Norden bis nach Bad Breisig im Süden; vom Rhein im Osten bis etwa zum östlichen Rand des Gewerbegebietes im Westen:

Innerhalb der Schutzzone II muss das Grundwasser auf dem Weg zu den Brunnen eine bestimmte Mindest-Fließzeit haben (mindestens 50 Tage). In dieser Zeit können durch die natürliche Filtrationswirkung alle Keime absterben und somit seuchenhygienische Gefahren durch Krankheitserreger vermieden werden.

Einschränkungen:

  • Kiesabbau
  • Zeltplätze/Campingplätze
  • Abfalllagerung
  • Dauerweiden
  • usw.


Schutzzone III A (weitere Schutzzone) und
Schutzzone III B (erweiterte Schutzzone)


Sinzig: Von der Ahr im Norden bis weit in die Breisiger Gemarkung hinein im Süden; vom östlichen Rand des Gewerbegebietes bis hin zur Wasserscheide des „Ziemert".

Die Schutzzone umfasst das ganze zufließende Grundwasser. Die Schutzbestimmungen sollen vor allem chemische Beeinträchtigungen verhindern, denn diese wirken sehr langfristig.

Einschränkungen:

  • Kläranlagen
  • Sickergruben
  • Wohnsiedlungen ohne Kanalisation
  • Flugplätze
  • usw.

Zum Schutz des Wasservorkommens existiert eine Rechtsverordnung „Wasserschutzgebiet Goldene Meile“. Hierin sind umfangreiche Regelungen enthalten, welche die Qualität des Wasservorkommens schützen. So dürfen z.B. in bestimmten Gebieten keine Campingplätze errichtet werden, an die Verlegung der Abwasserkanäle werden höchste Anforderungen gestellt, der Kiesabbau ist stark eingeschränkt usw.





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