Unsere Quelle: Verantwortung.
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Wasser aus Ihrer Heimat – frisch, rein und zuverlässig.
Wir versorgen unsere Region mit höchster Qualität – Tag für Tag.

Wir reinigen, klären und schützen unsere Umwelt -
für eine lebenswerte Zukunft, auch für kommende Generationen.

Auch in Zukunft sauberes Wasser aus der "Goldenen Meile"
Wir informieren rund um das Thema Wasserschutzgebiet.
Aktuelle Zahlen
(Stand: April 2025)
Sinzig
Wasserversorgung
Ohne Umsatzsteuer
Mit Umsatzsteuer (7%)
Abwasserbeseitigung
Weitere Preise zur Wasserversorgung entnehmen Sie bitte dem umfangreichen „Preisblatt Wasserversorgung“
Wasserqualität
2,1 (12,00 °dH) Millimol Calciumcarbonat je Liter
Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde eine periodische Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt. Das Ergebnis ergab keinen Grund zur Beanstandung und ist gem. § 21 TrinkwV nachfolgend dargestellt.
Remagen
Wasserversorgung
Ohne Umsatzsteuer
Mit Umsatzsteuer (7%)
Abwasserbeseitigung
Weitere Preise zur Wasserversorgung entnehmen Sie bitte dem umfangreichen „Preisblatt Wasserversorgung“
Wasserqualität
1,07 (6,00 °dH) Millimol Calciumcarbonat je Liter
Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde eine periodische Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt. Das Ergebnis ergab keinen Grund zur Beanstandung und ist gem. § 21 TrinkwV nachfolgend dargestellt.
Allgemeine Fragen & Antworten
Spezifische Fragen zu den Themen Wasser und Abwasser finden Sie auf den entsprechenden Seiten.
In Ihrem Festsetzungsbescheid werden die Grundlagendaten (Flächenberechnung) zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Kostenträger „Niederschlagswasser“ festgesetzt.
Das System lässt sich in etwa mit der monatlichen Telefonrechnung vergleichen: Der Grundbetrag (beim Abwasser = wiederkehrender Beitrag) für die Möglichkeit der Nutzung des Telefonnetzes wird auch dann berechnet, wenn kein Telefonat geführt wird; weitere Gebühren (beim Abwasser = Schmutzwassergebühren) fallen nur an, soweit tatsächlich auch eine Nutzung erfolgt. Da die vorstehend genannte Voraussetzung (Vorhaltung des Kanals) auch in Bezug auf Ihr Grundstück erfüllt ist, sind nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) entsprechende wiederkehrende Beiträge zu erheben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Größe der möglichen Abflussfläche (= beitragspflichtige Fläche).