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Wasserschutz im Wohngebiet

Trinkwasser ist unser wertvollstes Gut und bedarf unseres Schutzes

Zum Schutz des Trinkwassers wurde durch Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz das Trinkwasserschutzgebiet „Goldene Meile“ festgesetzt. Durch einen umfangreichen Handlungskatalog soll verhindert werden, dass unser Trinkwasser durch Verunreinigungen mit Schadstoffen belastet wird.

In der Zone III müssen auch oberirdische Tanks (z.B. Kellertanks) über 1.000 Liter alle 5 Jahre durch Sachverständige auf Dichtigkeit überprüft werden. Hier dürfen wassergefährdende Stoffe nur bis zu bestimmten Höchstmengen gelagert werden

In Zone II ist die Errichtung von Neubauten nicht zulässig.

Bei Gartenanlagen im Wasserschutzgebiet dürfen im Haus- und Kleingarten bestimmte, in der Gebrauchsanleitung gekennzeichnete Präparate nicht angewandt werden. Im Wasserschutzgebiet sind Bohrungen und daher auch Erdwärmesonden nicht erlaubt.

Entwässerung durch Trennsystem  

Viele Bereiche der Stadt Sinzig, wie z.B. das gesamte Gewerbe- und Industriegebiet, werden im Trennsystem entwässert. Dies bedeutet, dass für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser getrennte Kanäle vorhanden sind. Hierbei wird der Schmutzwasserkanal zur Kläranlage Sinzig geführt; vor der Einleitung in die Ahr erfolgt dort die umfassende Reinigung des Schmutzwassers. Im Gegensatz dazu entwässert der Regenwasserkanal direkt in die Ahr.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke gerne zur Verfügung.